Satzung

Unsere Ludgerus Schützengilde Elte 1478 e.V. ist ein im Vereinsregister des Amtsgerichts Rheine eingetragener Verein. Für eingetragene Vereine ist eine Satzung vorgeschrieben und sie ist auch für einen reibungslosen Ablauf des Vereinslebens notwendig.

In der Satzung ist der Name festgelegt. Sie regelt den Zweck des Vereins und die Geschäftsabläufe sowie die Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten aller Vereinsmitglieder. Die Führung des Vereins, die Aufstellung des Vorstandes und Ablauf des Geschäftsjahres sind ebenfalls in der Satzung festgehalten. Darüber hinaus trifft diese Regelungen der Unterabteilungen wie beispielsweise der Schießgruppe und des Spielmannszugs.

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